Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Eine Immobilie ist für den Eigentümer eine wichtige Investition und zugleich mit erheblichen wirtschaftlichen Aufwendungen verbunden, sie stellt für die Nutzer andererseits oft den Lebensmittelpunkt dar. Diese verschiedenen Interessenlagen führen zu Meinungsverschiedenheiten, die eine exzellente juristische Beratung erforderlich machen.

Von der Begleitung und Gestaltung von Immobilientransaktionen über die Begründung, Durchführung und Abwicklung von Miet- und Pachtverhältnissen bis hin zu komplexen Streitigkeiten in WEG-Situationen können alle Rechtsuchende, Verkäufer wie Käufer, Vermieter wie Mieter, sowie Wohnungseigentümergemeinschaften wie deren Verwalter auf eine hervorragende fachliche Expertise der TOPJUS Rechtsanwälte zählen.

Unsere spezialisierten Fachanwälte stehen Ihnen bei allen Angelegenheiten im Bereich des Immobilien-, Miet- und Wohnungseigentumsrechts bei und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir verfügen über exzellente Expertisen in den Bereichen des Immobilientransaktionsrechts, des Gewerberaummietrechts mit Pachtrecht, des Wohnraummietrechts sowie des Wohnungseigentumsrechts und angrenzender Rechtsgebiete.

Unsere Anwälte für Miet- und Wohneigentumsrecht:

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Miet- / Wohnungseigentumsrecht

  • Immobilienkaufverträge einschließlich komplexer Transaktionen im internationalen Kontext
  • Vorbereitung und Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen
  • Durchsetzung von Miet- und Pachtrückständen
  • Mietmängel und Mietminderungen
  • Mieterhöhung und Wertsicherungsklauseln
  • Umsetzung und Durchsetzung von Kündigungen
  • Vertretung in gerichtlichen Räumungsverfahren
  • Abwicklung beendeter Mietverhältnisse
  • Betriebskostenabrechnungen
  • Beschlussanfechtung in der Eigentümergemeinschaft
  • Vorbereitung, Begleitung und Beratung bei Wohnungseigentümerversammlungen
  • Durchsetzung von Hausgeldrückständen
  • Eingehende Beratung und Vertretung in allen Fragen des Maklerrechts