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Alle TOPJUS-Rechtsanwälte können bei sämtlichen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten (auch Kammergericht Berlin) in Deutschland auftreten. Gleiches gilt für alle Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht.
Ebenso treten TOPJUS-Rechtsanwälte bei allen Sozialgerichten, Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht auf. Auch die Vertretung vor allen Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten, Verwaltungsgerichtshöfen und dem Bundesverwaltungsgericht sowie allen Verfassungsgerichten bishin zum Bundesverfassungsgericht ist möglich.
Schließlich treten wir auch bei allen Strafgerichten, insbesondere auch beim Bundesgerichtshof in Strafsachen auf.
Ausland
Bei Rechtsstreitigkeiten im Ausland schalten wir grundsätzlich kompetente Anwaltskanzleien vor Ort mit in die Vertretung ein.
In den Vereinigten Staaten von Amerika sind wir durch Rechtsanwalt Dr. jur. Bastian Fuchs, LL.M. als Attorney at Law, zugelassen im Staate New York, postulationsfähig.
Schlichtung
Mehrere TOPJUS-Rechtsanwälte sind ständig als Schlichter oder Schiedsrichter tätig.
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